Nach den diversen Rückschlägen im Bereich der Headset-Beschaffung (1, 2, 3) schien das Ziel zwischenzeitlich zum greifen nahe.
Was ist passiert?
Nach dem Besuch in Europas größten Musikladen (siehe 3) wusste ich nicht viel, aber zumindest wusste ich, dass AKG eine Firma ist, die man in Erwägung ziehen sollte, wenn es um Headsetlösungen geht. Also habe ich mich auf der Seite durchgearbeitet, aber leider keine in Frage kommende Lösung gefunden. Zum Glück habe ich aber ein paar eifrige Blogleser und einer hat mir einen eBay-Link zukommen lassen. Von dem Angebot war ich in jeder Hinsicht sehr angetan, aber leider habe ich nach intensiver Lektüre entdeckt, dass der Sender nur ca. 6 Stunden mit einer Batterieladung läuft. Bei AKG sollen 30 möglich sein.
Weil ich noch immer hoffe, mit der richtigen Beratung schneller ans Ziel zu kommen, habe ich mich noch mal aufgerafft und habe einen anderen Musikladen in Aachen besucht. Problem geschildert. Und siehe da, nach einigem suchen haben die eine Lösung von AKG parat. Ich war begeistert. 450,– €. Die bis jetzt teuerste, aber möglicherweise beste Lösung. Nachdem ich mich brav für das Angebot bedankt habe, habe ich versucht das System selber im Internet zu finden und da vielleicht günstiger zu bekommen, habe es aber nicht gefunden. Also wieder in den Laden. Ich wollte bestellen. 50 € Anzahlung, die ich aber nicht dabei habe und Rückgaberecht will man mir nicht einräumen. Also wieder nach Hause. Ohne Rückgaberecht können wir das System nicht kaufen. Zu riskant.
Heute habe ich mich telefonisch an AKG gewendet, um zu erfahren, ob man das System irgendwo im Internet erwerben kann. Der Mitarbeiter riet mir als erstes von dem System ab und fragte dann nach dem Einsatzgebiet. Nachdem ich das geschildert hatte, meinte er, dafür könne man das System auch gar nicht nutzen. Und siehe da: er hat recht! Ich habe mir das System von AKG angesehen (er gab mir den Link) und aus der Bedienungsanleitung geht klar hervor: mit nur einem freien Eingang am Mischpult ist das System nicht zu betreiben (zumindest nicht ohne weiteres). Ohne Rückgaberecht hätte ich in dem Laden dann mal wieder Spaß bekommen (obwohl ich dann natürlich nach §§ 433;434;437 BGB hätte vom Kaufvertrag zurücktreten können).
Jetzt bin ich dem Anfang wieder ziemlich nahe. Das beste kommt aber zum Schluss: ich habe noch mal (eigentlich zum ersten mal…) mit allen gesprochen, die die Headsets benutzen sollen. Das sind im Kern (ohne mich) vier Personen. Davon wollen das Headset, wenn es denn mal da ist, wirklich nutzen: Weiterlesen