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Erster Eindruck

Der Lieferumfang ist, wie auf dem Foto im ersten Beitrag zu sehen, eher sparsam. Schnellstartplakat, TreiberCD und Garantiekarten in allen Sprachen dieser Welt liegen natürlich bei und auch Toner sowie Stromkabel. Wie bei neueren Geräten fehlt auch dem Canon Drucker eine gedruckte Bedienungsanleitung und ein Datenkabel. Lobenswert: das Stromkabel ist mindestens 3 Meter lang, also ausreichend auch für etwas entlegene Stellplätze.

Die Verarbeitung ist im ganzen in Ordnung und das Gerät wirkt solide, einzig die Papierein- und -ausgabe machen einen billigen Eindruck. Weil genau das die Teile sind, mit denen man im Gebrauch in Kontakt kommt, zerstört das den sonst guten Eindruck. Sehr gut gefällt der USB-Anschluss, der hinter einer Klappe verschwindet, sodass der Stecker hinter dem Drucker nicht rausragt.

USB-Klappe (geschlossen)

USB-Klappe (offen)

Total dämlich ist allerdings, dass Canon den wuchtigen Stecker des Stromkabels kein bisschen versenkt hat, so dass der Drucker am Ende trotzdem einen Abstand von gut 4cm nach hinten braucht.

Netzstecker

Die erste Inbetriebnahme war wenig spektakulär, aber gerade deswegen umso erfreulicher: Nach dem Einschalten 5 Sekunden Geräusche und dann Ruhe. Während des Druckvorgangs verhält sich der Drucker auch angenehm ruhig und findet nach dem Drucken auch schnell wieder zur Ruhe. Nach ca. vier Minuten gibts dann noch mal ein ganz kurzes Geräusch und dann hört man nichts mehr.

Die Druckergebnisse sind (meiner ganz persönlichen, relativ undifferenzierten Meinung nach) in Ordnung. Arial-Schrift ist bis zu einer Größe von 2pt zu lesen, wobei das Schriftbild nur bis 3pt ordentlich wirkt. Normaler Text wirkt absolut sauber und satt schwarz. Bei einem Testdruck von weiß nach schwarz in 5%-Schritten ist ab 90% aufwärts keine Unterscheidung mehr möglich, wobei ich natülich nicht beurteilen kann, ob das vielleicht an meiner (Grafik-)Software o.ä. externen Ursachen liegt. Für Bilder im Allgemeinen fehlt mir absolut jede Referenz, die mir eine halbwegs fundierte Aussage über die Qualität erlauben würde, daher sag ich nur soviel: Bilder drucken geht und für mich ist das Ergebnis erwartungsgemäß gut (bzw. schlecht – ist halt ein s/w-Laserdrucker).

Für den Moment bin ich ganz zufrieden. Scheint alles wie erwartet zu funktionieren.

Randnotiz: Wenn ich mir das noch mal durch den Kopf gehen lasse: ich bin nicht sicher, ob sich der Laserdrucker in Summe rechnet. Den Anschaffungspreis außen vor gelassen ist zu berücksichtigen:

  • geringerer Seitenpreis für Toner (im Vergleich zur Tinte)
  • gleichbleibende Kosten pro Blatt Papier
  • aber: er hat (im Gegensatz zu meinem Tintenstrahler!) keine Duplexeinheit
  • er braucht mehr Strom


Trainingszeiten

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Gesundheit!?

Ich bin im Moment dabei, in einem Raum Silikon aus Fugen zu entfernen. Grob habe ich das jetzt geschafft, aber jetzt müssen noch in Feinarbeit die Silikonreste entfernt werden. Dazu habe ich einen Silikonentferner von Molto in die Hand gedrückt bekommen. Wie beschrieben habe ich damit alles bepinselt und ungefähr eine viertel Stunde gewartet. Ich finde nicht, dass es danach leichter ging.

Zusätzlich nervt beim Gebrauch des Silikonentferners ein penetranter Geruch. Riecht nicht schlecht (könnte durchaus Raumspray sein), aber eben sehr penetrant. Also habe ich entschieden, den Entferner mit einem Tuch abzuwischen und zu warten, bis der Geruch verfolgen ist. Das war am Mittwoch. Die ganze Nacht über hatte ich das Fenster komplett geöffnet (also nicht nur gekippt). Trotzdem ist der Geruch noch nicht weg. Jetzt frage ich mich, ob ich das einfach ignorieren soll, es riecht ja wie gesagt nicht schlecht, oder ob ich mir Sorgen um meine Gesundheit machen sollte.

Beschreibung zum Silikonentferner

Die Beschreibung macht mir nicht gerade Hoffnung, allerdings steht da nicht expliziet was von giftigen Dämpfen. Außerdem: wenn die tatsächlich schädlich wären, würden der Hersteller dann nicht, ähnlich wie bei Gas, einen schlecht riechenden Duftstoff beimischen? Ich bin verunsichert…

Zitat der Woche

# Edit 25.10.2008, 20:30 Uhr:

Mich hat soeben wieder eine eMail zu dem Thema erreicht, vom gleichen Absender. Das zitierte Gedicht stammt scheinbar nicht von Tucholsky. Siehe hier.

Ich selber prüfe vor der Veröffentlichung von Zitaten immer kurz nach, ob die Quellenangaben stimmig sind. Bei dem unten abgedruckten Gedicht konnte ich im Internet einige Quellen finden, die Tucholsky als Autor nannten, so dass ich keine Zweifel hegte. Ich sollte demnächst meine Belegquellen vielleicht auch auf Seriosität hin überprüfen und nicht bloß nach dem Schema “wenns oft genug da steht, wirds schon stimmen” vorgehen…

Edit Ende #

Normalerweise ist mein Zitat der Woche immer ein einigermaßen kurzes, was vor allem daran liegt, dass kurze, prägnante Sätze / Aussagen eher gelesen (und behalten) werden. Nebenbei spielt natürlich auch rein pragmatisch eine Rolle, dass meine ausgewählten Zitate auch oben in das “Zitat der Woche” Fenster passen sollen. Eben aus diesem Grunde, habe ich schon mal das eine oder andere Zitat nicht ausgewählt, um den Rahmen nicht zu sprengen.

Davon möchte ich diesmal abweichen. Vom Kommilitonen bekam ich kürzlich eine eMail weitergeleitet, die er seinerseits von einem Bekannten erhalten hatte, die ein Gedicht aus dem Jahr 1930 (!) von Kurt Tocholsky enthielt. Veröffentlicht wurde es damals in der von ihm zeitweise mitherausgegebenen Wochenzeitschrift “DIe Weltbühne”. Wenn man das liest könnte man sich fragen, ob er vielleicht der wahre Nostradmus gewesen ist… oder ob einige Dinge, die uns heute so überraschen vielleicht doch systemimmanent sind:

Wenn die Börsenkurse fallen

Wenn die Börsenkurse fallen,
regt sich Kummer fast bei allen,
aber manche blühen auf:
Ihr Rezept heißt Leerverkauf.

Keck verhökern diese Knaben
Dinge, die sie gar nicht haben,
treten selbst den Absturz los,
den sie brauchen – echt famos!

Leichter noch bei solchen Taten
tun sie sich mit Derivaten:
Wenn Papier den Wert frisiert,
wird die Wirkung potenziert.

Wenn in Folge Banken krachen,
haben Sparer nichts zu lachen,
und die Hypothek aufs Haus
heißt, Bewohner müssen raus.

Trifft`s hingegen große Banken,
kommt die ganze Welt ins Wanken –
auch die Spekulantenbrut
zittert jetzt um Hab und Gut!

Soll man das System gefährden?
Da muss eingeschritten werden:
Der Gewinn, der bleibt privat,
die Verluste kauft der Staat.

Dazu braucht der Staat Kredite,
und das bringt erneut Profite,
hat man doch in jenem Land
die Regierung in der Hand.

Für die Zechen dieser Frechen
hat der Kleine Mann zu blechen
und – das ist das Feine ja –
nicht nur in Amerika!

Und wenn Kurse wieder steigen,
fängt von vorne an der Reigen –
ist halt Umverteilung pur,
stets in eine Richtung nur.

Aber sollten sich die Massen
das mal nimmer bieten lassen,
ist der Ausweg längst bedacht:
Dann wird bisschen Krieg gemacht.

Druck(er)kosten

Im Rahmen des Studiums fallen einige Seiten Papier an. Da sind nicht nur eigene Arbeiten auszudrucken, sondern für effektives Lernen und/oder Mitarbeiten auch etliche Seiten Vorlesungsskripte und (Fach-)Texte auszudrucken.

Vor einem halben Jahr hat die Farbpatrone meines Tintenstrahldruckers ihre letzten Tropfen Tinte zu Papier gebracht. Nicht weiter schlimm, denn Text lässt sich in S/W genausgut drucken. Vor drei Monaten war dann auch meine schwarze Patrone leer. Und damit stand mal wieder eine Investition von ca. 55,- Euro für neue (Original-)Tintenpatronen ins Haus. Oder knapp die Hälfte für kompatible (nicht-Original-)Patronen.

Die Druckkosten für meinen Drucker liegen laut TecChannel für mein Modell bei 7 Cent pro S/W-Seite und bei 46 Cent pro Farbseite. Allerdings bei einem Stand von 26.07.2002. Damals kostete ein Original-Patronensatz noch knapp 70,- Euro (ich habe noch eine Rechnung vom Mai 2002 vorliegen), so dass sich der Seitenpreis heute auf ca. 5 Cent pro S/W-Seite (bei Originalpatronen) verringert hätte. Immer noch relativ viel.

Schon länger habe ich mit dem Gedanken gespielt, mir einen Laserdrucker anzuschaffen. Erstens wegen der Druckkosten und zum anderen, weil Toner auch beim textmarkern wischbeständig bleibt. Außerdem sollen Laserdrucker schneller beim drucken sein… heute kam von Seiten der Universität wieder einiges zum ausdrucken in meinem eMail-Postfach an und daher bin ich spontan zu einem Elektrofachhandel gegangen und habe mir einen Drucker besorgt. Vorher hatte ich mir auf meinem Laptop eine Seite mit den Druckkosten von Laserdruckern geöffnet, um einen kleinen Vergleich zur Hand zu haben.

Entschieden habe ich mich im Geschäft dann relativ schnell für den Canon i-Sensys LBP2900B. Die Gründe hierfür sind schnell aufgezählt: erstens günstige Druckkosten, zweitens günstige Druckkosten und drittens kostete er nur 80,- Euro, was selbst im Vergeich zu Internetangeboten günstig ist. Jetzt pack ich ihn mal aus und hoffe, dass neben dem Preis auch die Qualität einigermaßen stimmt. Wobei: bei Text dürfte ja eigentlich nicht viel schief gehen…

Druckerkarton

Drucker mit Lieferumfang

Ich widerrufe

Vor ca. drei Wochen bekam ich einen Anruf. Der Begann ungefähr so:

Guten Tag,  mein Name ist xy, ich rufe an von der Telekom. Sie werden ab jetzt 4,-€ bei Ihrer Grundgebühr sparen.

Da die Telekom alle zwei Monate bei uns anruft und ich jedesmal darum bitte, doch nur noch jedes halbe Jahr anzurufen, hält sich meine Freude in Grenzen. Erstens lag der letzte Anruf erst knapp zwei Monate zurück und zum anderen gibt es bei den “Sie-sparen-vier-Euro”-Anrufen immer mindestens einen Haken. Also lasse ich mich zu einem knappen, wenig freundlichen “Das ist gut” hinreißen.

Ja, wie gesagt, Sie sparen und das bei mehr Leistung. Sie können dann kostenlos telefonieren.

Jetzt werde ich doch wach. Bei dem letzten Gespräch, und das war wie gesagt noch nicht so lange her, hörte sich das alles noch anders an. Ich frage, nach: “Es wird billiger und es gibt mehr Leistung oder wie?”

Ja genau. (Kurzer Leistungsumriss). Sie bekommen das in Kürze auch noch schriftlich von uns.

Ich sage gut und auf wiederhören. Da der Typ kaum in der Lage war, einen Satz fehler- und stotterfrei rauszubringen, gehe ich davon aus, dass es sich um einen Scherz handelt. Das Gespräch war außerdem viel zu kurz im Verhältnis zu dem, was ich von der Telekom gewöhnt bin

Den Anruf hatte ich schon fast vergessen, als kürzlich ein Infopaket der Telekom im Briefkasten lag. So ganz schlau daraus werde ich nicht. Ist es eine Auftragsbestätigung, oder ist es keine? Was dagegen spricht: es ist keine Widerrufsbelehrung enthalten, nirgendwo taucht das Wort (Auftrags-)Bestätigung auf und der Schreiben im ganzen erinnert irgendwie an die AOL/T-Online Werbeschreiben, in denen GratisCDs mit Zugangsdaten enthalten waren. Allerdings sind die Zugangsdaten sehr detailiert. Außerdem deuten einige Formulierungen an, dass wir irgendetwas bestellt haben könnten (“Die Nutzung […] ist erst nach dem Freischaltungstermin möglich“, “Sollten sie Fragen zum Stand der Auftragsbearbeitung haben, schauen sie bitte unter…” u.a.).

Seite 1

Seite 2

Da ich keine Widerufsbelehrung erhalten habe und auch keiner der Anschlussinhaber (oder ein Bevollmächtigter) einen Auftrag abgeschlossen hat, mache ich mir keine Sorgen. Sollte es sich tatsächlich um eine Auftragsbestätigung handeln, haben wir ja ein unbegrenztes Widerrufsrecht nach §§312d Abs. I,II; 312c BGB.

Einen Tag später änder ich meine Einstellung angesichts der Tatsache, dass ein Anruf bei der Telekom kostenlos ist. Zu meiner Überraschung teilt mir die Telekommitarbeiterin mit, es gebe tatsächlich einen Auftrag zur Umstellung unseres Anschlusses. Der sei für den 11. Oktober vorgesehen. Ich schaue auf den Kalender und sehe: heute ist der 8. Ich solle schnellstmöglich einen Widerruf senden. Noch am gleichen Tag habe ich das auch getan. Ein Schreiben an die Telekom in der ich auf deren Versäumnis bezüglich der Belehrung sowie das Fehlen unserer Willenserklärung hinweise und vorsorglich alle vermeintlich abgegebnen Erklärungenen widerrufe.

In der folgenden Woche rufe ich noch mal an und erfahre, dass mein Schreiben nicht eingegangen ist. Nach einigen Erklärungen schaffe ich es, die Frau zu überzeugen, die Bestellung sofort rückgängig zu machen und die Leitungen wieder umzustellen. Erst zwei Tage später merke ich: scheinbar läuft der neue Anschluss irgendwie noch/doch: die Internetverbindung ist viiiiel schneller. Downloads sind jetzt mit über 700KB/s möglich!

Am gleichen Tag kommt dann ein weiteres Schreiben der Telekom. Es handelt sich diesmal um eine klar als solche bezeichnete Auftragsbestätigung. Darin steht als “Wegfall” aufgeführt das von uns nicht erworbene, irrtümlich aktivierte Paket. Als “Zugang” ist die alte Konfiguration aufgeführt. Also alles perfekt. Etwas, ich nenne es mal zurückhaltend “störend” ist allerdings: die Umstellung (also im Prinzip der Widerruf) wird uns mit 99,95 € in Rechung gestellt!! Dafür ist diesmal eine den Anforderungen genügende Widerrufsbelehrung enthalten. Kann ich also jetzt den Widerruf kostenlos widerrufen?!

Intensivreinigung

Jeder kennt das Problem: Elektrogeräte richtig sauber zu bekommen, ist nicht ganz einfach. Wer schon mal einen nur zwei Jahre alten Rechner von innen gesehen hat weiß, was ich meine. Am besten wäre wahrscheinlich ein Dampfreiniger. Aber Wasser ist in der Nähe von Elektronikteilen nicht gerne gesehen. Und seinen USB-Stick würde man auch nie in die Waschmaschine stecken. Zumindest nicht freiwillig.

Ich durfte kürzlich den Schock miterleben, als bemerkt wurde, dass ein USB-Stick aus Versehen einen Waschgang mitgemacht hat. Und, damit die Sache auch einen gewissen Reiz bekommt, waren auch noch erhaltenswerte Daten darauf enthalten. Das ist jetzt eine Woche her. Heute ist der Tag, an dem ich probieren darf, ob er noch funktioniert, oder nicht. Ich selber glaube, wenn man ein solches Elektronikteil lange genug hat trocknen lassen (eine Woche scheint mir lange genug) und man nicht das Pech hat, das irgendetwas gerostet ist, dürfte Wasser dem ganzen eigentlich nichts anhaben.

Auf der anderen Seite: die Funktionsweise eines Flashspeichers ist mir nicht geläufig. Denkbar, das der Speicher an sich nicht Wasserresistent ist…

Wie dem auch sei: ich bin eigentlich recht optimistisch. Gleichzeitig jedoch so sketptisch/vorsichtig, dass ich das lieber mal nicht am Laptop ausprobiere sondern an meinem USB-Hub. Obgleich ich da kein Risiko sehe, will ich doch auf Nummer sicher gehen und jegliche Gefahr für meine PC ausschließen Weiterlesen

Gesetzesänderungen

Edit: mein Artikel ist inhaltlich falsch. Die Änderungen der ADAC-Bedingungen bringen entgegen meiner Behauptung keine Nachteile für den Verbraucher, wie  “Kommilitone” in seinem Kommentar zu diesem Beitrag erläutert.

Wegen der Änderungen am Versicherungsvertragsgesetz (VVG) wird man als Versicherungsnehmer zur Zeit mit Schreiben der Versicherer beglückt, die einem Änderungen der Versicherungsbedingungen mitteilen wollen müssen. Auch die Versicherungsnehmer des ADAC-Auslands-Krankenschutz erhielten vor kurzem ein Schreiben. Und zwar ein solches (Hervorhebungen wie im Original):

Anpassung Ihrer Versicherungsbedingungen zum 01.01.2009 aufgrund des neuen Versicherungsvertragsgesetzes

Sehr geehrter xyz,

der Gesetzgeber hat das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) grundlegend reformiert und an die heutigen Bedürfnisse der Verbraucher angepasst. Ziel der Reform war die Stellung des Verbrauchers zu stärken. Kurz gesagt: Das neue VVG bringt für Sie nur Vorteile. Es war uns deshalb besonders wichtig, diese für Sie vorteilhaften Regelungen in neue Versicherungsbedingungen einzuarbeiten.

Sie haben Ihren Vertrag noch unter der Geltung des alten VVG abgeschlossen. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber dem Versicherer die Möglichkeit eingeräumt, die bestehenden Versicherungsbedingungen an das neue VVG anzupassen und zu ändern.

Wir haben in beigefügter Änderungsmitteilung die alten und neuen Regelungen in den Versicherungsbedingungen gegenübergestellt. Die Neuerungen sind farblich markiert.

Bitte legen Sie die Änderungsmitteilung mit den neuen Vertragsbestimmungen zu Ihren Versicherungsunterlagen. Die neuen Bedingungen finden ab dem 01.01.2009 Anwendung. Im Übrigen bleibt Ihr Versicherungsschutz unverändert.

Falls Sie Fragen haben, können Sie uns gerne Mo-Fr von 8-18 Uhr unter der Servicenummer 0180 5 10 11 12 anrufen. (14 Cent/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG. Preise aus anderen Fest- oder Mobilfunknetzen können abweichen.)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADAC-Mitgliederservice

Klingt gar nicht so schlecht. Extrahieren wir kurz die Informationen, die das Schreiben liefert:

  1. Das VVG wurde geändert
  2. Ziel der Änderungen: Verbraucher stärken
  3. Weil das das Ziel war, bringt das neue VVG nur Vorteile
  4. Darum war es wichtig, die neuen Regelungen in die ADAC-Bedingungen einzuarbeiten

Was interessieren mich die Ziele einer Gesetzesänderung in dem Zusammenhang? Entscheidend ist doch, was für mich dabei rauskommt. Ok, der ADAC suggeriert, dass das neue VVG dem Kunden nur Vorteile bringt. Ein Blick in Wikipedia scheint das durchaus zu bestätigen. Gleichzeitig erweckt das Schreiben den Eindruck, auch die Änderungen in den ADAC-Bedingungen seien ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers.

Es gibt insgesamt 6 Punkte, in denen ADAC-Bedingungen verändert wurden. An einer Stelle ist lediglich ein Paragrafenverweis angepasst worden. Drei der Änderungen sind tatsächlich verbraucherfreundlich: sie betreffen den Gerichtsstand, der jetzt auch der Wohnort des Versicherungsnehmers sein kann, die Rückzahlung bei einer Kündigung, die jetzt auch an den Versicherungsnehmers gezahlt werden muss und die “Alles-oder-Nichts”-Klausel, die gemäß den VVG-Änderungen angepasst wurde.

Zwei der Änderungen betreffen die Auskunftspflichten diverser Stellen. Der Versicherungsnehmer soll jetzt mehr Stellen von der Schweigepflicht entbinden. Ob diese Änderung auf die Änderungen des VVG zurückzuführen sind, ist mir nicht bekannt, es handelt sich aber nicht um eine Verbesserung für den Versicherungsnehmer, sondern höchstens um eine Arbeitserleichterung für den Versicherer und schlimmsten um ein Datenschutzproblem für den Versicherten. Und das, obwohl im Anschreiben doch nur Verbesserungen in Aussicht gestellt werden…

ADAC

ADAC

Mal wieder Busfahren

Ich glaube, ich fahr’ mal öfter Bus Bis jetzt ist nach jeder meiner Busfahrten zwischen Aachen und Eifel ein Blogbeitrag entstanden. So auch dieses mal. Aber um die Schadenfreude zu zerstören: ich bin diesmal gut angekommen und es gab für mich persönlich weder Probleme noch Rückschläge auf der Fahrt.

Dafür durfte ich einem Holländer dabei zusehen, wie er sein Auto um diese Kuve lenkte:

[googlemaps https://maps.google.de/maps?f=d&saddr=B1%2FB264%2FB57%2FR%C3%B6merstra%C3%9Fe&daddr=Kurbrunnenstra%C3%9Fe%2FL233&hl=de&geocode=FfuqBgMdBv5cAA%3BFYKqBgMdQQBdAA&mra=ls&sll=50.768728,6.094655&sspn=0.00133,0.002325&ie=UTF8&t=k&s=AARTsJoR-49ubZxLSj792TFX8EnVkeMLTw&ll=50.768601,6.094826&spn=0.000594,0.00114&z=19&output=embed&w=425&h=350]

Klingt erst mal nicht sooo interessant. Wäre es auch vielleicht nicht geworden. Aber scheinbar wollte der Fahrer einfach zu schnell links abbiegen. Vielleicht war die Ampel schon (fast) rot?! Er kam mit relativ hoher Geschwindigkeit aus der Straße, an deren Ende das “B” abgebildet ist und traf dann, auf feuchter Fahrbahn mit wenig verminderter Geschwindigkeit (ungefähr an der Stelle, an der auf dem Satellitenbild mittig rechts das silberne Auto steht) ein parkendes Fahrzeug. Sah ziemlich nach Totalschaden aus. Ich schätze, der Fahrer hätte seine Airbags zu sehen bekommen, aber sein Auto hatte wahrscheinlich keine. War schon älter. Wie es weiter gegangen ist, kann ich nicht sagen. Mein Bus fuhr weiter.

Supportleistung

Anke hat seit einem Monat eine neue Digitalkamera. Eine Casio Exilim Z77. Eigentlich könnte man (also Anke) rundum zufrieden, wenn man nicht den Akku zum laden jedesmal aus der Kamera nehmen müsste. Was wenig schlimm klingt ist auch nur aus deswegen ärgerlich, weil man beim Wiedereinsetzen des Akkus jedes mal die Zeiteinstellungen erneut vornehmen muss. Natürlich stand davon nichts auf der Verpackung und/oder Website :-?

Störender als das ist aber neurdings ein einzelnes Staubkorn, dass sich hinter der Displayschutzscheibe aufhällt. Ein relativ großes, dass auf einmal morgens da war, nachdem die Kamera über Nacht auf dem Tisch gelegen hat. Sehr seltsam. Aber nicht schlimm, denn die Kamera hat noch Garantie, so kann man zumindest noch hoffen, dass kostenlos Abhilfe geschafft werden kann. Ich habe mich der Sache kurzerhand angenommen und über die Casio-Seite Kontakt mit dem technischen Support aufgenommen. Nach einer knappen Problemschilderung und der geforderten Angaben zum Kameramodell bin ich mit Angabe des Kaufortes mit folgenden Fragen an Casio herangetreten:

Gibt es die Möglichkeit im Rahmen der Garantie Abhilfe zu schaffen? An wen muss ich mich wenden?

Zwei einfache Fragen. Vom Support-Mitarbeiter erhielt ich schon am nächsten Morgen folgende Antwort:

bezüglich Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen.
DEUTSCHLAND:
Um den von Ihnen beschriebenen Fehler genau lokalisieren zu können, müssten Sie die Kamera/ das mitgelieferte Zubehör zur Überprüfung/ Reparatur über Ihren Händler reklamieren oder direkt an unseren Service senden.

Bitte benutzen Sie zu Ihrer eigenen Einsendung unbedingt unser Reparaturformular.
außer EX-F1: […](Internetadressen)
nur für EX-F1: […](Internetadressen)

Informationen zur Einsendung & den Reparaturfestpreisen Ihrer Kamera finden Sie unter: […](Internetadressen)
[…](Postadresse)

Bitte fügen Sie eine detaillierte Fehlerbeschreibung und eine Kopie des Kaufbeleges oder der von Ihrem Händler ausgefüllten Tourist Warranty Card mit bei.  Für CASIO Digitalkameras, welche in Europa verkauft wurden, gilt eine 2-jährige Gewährleistungszeit ab Kaufdatum. Diese 2-jährige europaweite Gewährleistungszeit gilt nur im europäischen Bereich.
Im außereuropäischen Bereich wird eine 1-jährige Tourist warranty (Gewährleistungszeit) ab Kaufdatum in den auf der Tourist warranty card aufgeführten Ländernper ausgefüllter Tourist warranty card akzeptiert. Bei Geräten, die außerhalb der EU erworben wurden, gilt im Reparaturfall innerhalb Europas die 1-jährige internationale Gewährleistung.

Die Reparatur dauert ca. zwei- drei Wochen, nach dem Eintreffen des Gerätes in unserem Service Center.  Sollten Sie keinen Gewährleistungsanspruch haben, so bekommen Sie von uns einen kostenlosen Kostenvoranschlag.  Bis zu einem Reparaturwert von max.50 EUR reparieren wir sofort ohne Kostenvoranschlag!

[…](Werbung)

Mit freundlichen Grüßen
i.A. […] (Mitarbeitername)

An wen ich mich wenden kann, wenn ich entschieden habe die Kamera einzuschicken, weiß ich jetzt. Eine Hilfe bei der Entscheidung, ob ich die Kamera einschicken soll, oder nicht und wer die Kosten für den Versand trägt, fehlt in der eMail genauso wie in den angegebenen Links. Was die Einschränkungen mit der EX-F1 sollen ist mir schleierhaft, da ich ausdrücklich angegeben habe, dass es sich um eine EX-Z77 handelt. Hinweise fürs Gewährleistungsrecht außerhalb Europas sind auch überflüssig, da ich Deutschland als Kaufland klar erwähnt hatte. Dass ich keinen Gewährleistungsanspruch gegenüber Casio sondern nur gegenüber dem Händler habe, wäre vielleicht auch ein sinnvoller Hinweis gewesen…

Im Prinzip hätte es gereicht, wenn Casio einfach die eMail online auf Ihre Seite gestellt hätte. Eine unspezifischere Auskunft zu meiner Anfrage war kaum möglich. Mal schauen, was ich jetzt mache…