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Vertragsgespräche II

Mein Anruf bei der Hotline brachte wie erwartet nur eines mit sich: Ernüchterung.

Natürlich senkt sich weder meine Grundgebühr, noch steigt die Anzahl der Inclusivminuten. Mein (Frei-)Minutenpreis bleibt also weiterhin bei horrenden 15 Cent.

Was wurde mir von der Frau am Telefon (ich nenne sie der Übersichtlichkeit wegen einfach mal “die Lügnerin”) angedreht? Es handelte sich, so schätzte die T-Mobile Mitarbeiterin nach meiner Beschreibung des Angebotes, um einen web’n’walk Time 300 Tarif, der 300 Freiminten für die Datennutzung enthält. Und meine Grundgebühr würde sich dadurch nicht nach unten sondern nach oben verändern: diese Option kostet 4,95 € pro Monat. Naja, und dafür könnte ich dann mit meinem Handy im Internet surfen. 300 Minuten umsonst…

Die Lügnerin hat übrigens, als sie mir am Ende noch mal alle Daten des von ihr angebotenen Paketes vorgelesen hat tatsächlich gesagt “300 Web-Minuten”, allerdings auf meine sofortige Unterbrechung und Nachfrage hin gemeint, es handle sich um Gesprächsminuten.

Ich bin ja immer wieder überrascht, mit welcher Dreistheit die Telefonwerber auf Kundenfang gehen.

Vertragsgespräche

Heute werde ich etwas unsanft von meinem Handy geweckt. Ich schäle mich aus dem Bett und laufe zum Mobiltelefon im anderen Raum. Unterdrückte Nummer. Ich nehme ab:

Guten Tag mein Name ist xy. Ich rufe an im Auftrag von T-Mobile. Kann ich Sie einen Moment stören, oder ist es gerade unpassend?

Naja, unpassend war zwar der Anruf selber, aber da ich jetzt eh’ auf bin, habe ich natürlich auch einen Moment Zeit. Also höre ich mir an, was mir die nette Hotlinemitarbeiterin zu erzählen hat.

Für Sie als langjährigen Kunden haben wir heute ein ganz besonderes Angebot! Wir senken Ihre Grundgebühr um x € und gleichzeitig haben Sie dann anstatt y Freiminuten jetzt z Freiminuten. Und das alles ohne zusätzliche Kosten und auch die Vertragslaufzeit verlängert sich dadurch nicht.

Weil ich ja so ein vorsichtiger Mensch bin und erst vor kurzem einige Probleme mit solchen Angeboten hatte, frage ich natürlich sofort nach, wo der Haken sei. Erst als die Frau mir versichert, es gebe keinen und ich würde alles noch mal schriftlich zugeschickt bekommen, bin ich beruhigt und kann mich freuen, weil mein Vertrag billiger wird

Und der wird nicht nur ein bisschen billiger: ich bekomme 6 mal soviele Freiminuten wie zuvor und die Grundgebühr sinkt gleichzeitig um 34%. Und dann hätte ich zum ersten mal in meinem Leben einen Vertrag, der sich auch lohnt, denn eine (Frei-)Minute würde mich dann 1,65 Cent kosten (anstatt 15 Cent vorher).

Nachdem sich meine erste Freude gelegt hatte, bin ich mittlerweile ein bisschen skeptisch. Freiminuten versechsfachen, Grundgebühr senken und nur noch ein zehntel des Minutenpreis… Da muss doch was faul sein… Ich werde gleich als erstes mal die (echte T-Mobile-) Hotline anrufen, und nachfragen, was der wahre Stand der Dinge ist.

Wintereinbruch

Nachdem es in den letzten Wochen schien, als könne sich das Wetter nicht zwischen Frühling und Herbst entscheiden, ist heute Abend eine Entscheidung gefallen. Allerdings zum Winter… Wind, Schnee und Kälte kamen heute überraschend zusammen und verwandelten zumindest die Eifel wieder in eine Winterlandschaft.

Winter in der Eifel 1

Winter in der Eifel 2

Kinobesuch

Montags ist Studententag im Kino. Alle Plätze in allen Filmen nur 4,90 €. Viel wichtiger, und in der letzten Zeit selten: zusätzlich lief sogar ein vermutlich guter Film. Also beste Voraussetzungen, um noch mal einen Kinobesuch einzuplanen. Vorsichtshalber haben wir schon mal drei Stunden vor Filmbeginn reserviert. Unser Glück: schon zu diesem Zeitpunkt war das Kino fast voll und es blieben noch Plätze in Reihe 4. Ziemlich weit vorne zwar, aber wenn die Entscheidung für Kino einmal gefallen ist…

Übrigens sollte man sich im Cinekarree in Aachen seine Reservierungsnummer merken. Oder zumindest Reihe und Platz. Ich kannte nur noch die Reihe, und die Frau ging dann die Namen der in dieser Reihe sitzenden mit mir durch. Wenn man also wissen will, wer sonst noch da ist: vergesst Eure Daten Mein Name war übrigens der erste, den sie nannte… Tatsächlich war der Kinosaal auch fast komplett gefüllt. Einzelne freie Plätze gabs nur noch in den Reihen vor uns und am Rand der hinteren Reihen.

Der Film unserer Wahl war “Der seltsame Fall des Benjamin Button”. Brad Pitt wird hier als Greisenbaby geboren und lebt quasi Rückwärts: so wie Menschen in ihrer Lebzeit altern, so wird Pitt im Film zusehens jünger. Was wir vorher nicht wussten: der Film hat eine Laufzeit von fast drei Stunden. Also nur ca. 1,65 € pro Stunde

Wenn man im Internet über einen Film schreibt, muss natürlich ein bisschen Objektivität mit rein (sofern das bei Filmkritiken möglich ist), darum hier ein paar Dinge: Der Verjüngungsprozess von Pitt ist, abgesehen von einer Stagnation zwischen ca. 45 und ca. 25, ganz nett dargestellt, ebenso, im Detail sogar besser, der Alterungsprozess von Cate Blanchett. Etwas schade ist, dass die Geschichte des älter werdenden (also eigentlich jünger werdenden) Pitt ziemlich normal dargestellt wird und die Besonderheit des sich verjüngenden Körpers im Zusammenhang mit der alternden Seele ein bisschen zu kurz kommt. Im Prinzip handelt es sich bei der Geschichte um eine, wie sie jeder Mensch erleben könnte, egal ob “falsch” oder richtig alternd. Einige, für die Gesamthandlung wenig relevante Stellen des Lebens von Pitt werden in ewiger Breite dargestellt. Dafür kommt die Zeichnung einiger anderer Charaktere ein bisschen zu kurz. Das sorgt besonders im Mittelteil für einige störende Längen.

Meine Meinung: Auch wenn der Film seine Schwächen hat und er der Ernsthaftigkeit, die er zu transportieren versucht, nicht ganz gerecht wird: der Besuch im Kino hat mir nicht leid getan! Eine einfach schöne und von der Idee her originelle Geschichte, der man gerne zusieht & -hört. Ob man dafür ins Kino gehen sollte, weiß ich nicht so genau. Da ich eigentlich der Meinung bin, nur Actionfilme (Star Wars) oder sehr bildgewaltige Filme (Herr der Ringe) sind Kino-muss-Filme, würde ich eher sagen: nein, DVD oder Fernsehen reicht.

Shoppen im Netz

Heute wollte ich einen Satz Namensschilder bestellen. Ich bräuchte ca. 20 Stück und hätte gerne 50-100 Stück . Und es sollten welche sein, die man flexibel festmachen kann, also z.B. sowohl mit Klemme, als auch Sicherheitsnadeln. Am besten in Standard-Visitenkartengröße. Auf zu eBay!

Nach kurzem suchen wurde ich auch schon fündig. Fünf Stück, die genau meiner Vorstellung entsprechen:

Namensschilder 57 x 89 mm, glasklare PVC-Folie, mit Clip und Nadel,
inkl. Einsteckschild

Im Shop von 4857americanway. Für günstige 14,28 € plus 1,65 € Versand. Wären also für 50 Schilder nur knapp 150,- € ! Vielleicht nehm’ ich doch mal 100? Immerhin brauche ich die nicht wirklich sondern eher zum Spaß…

Gerade wollte ich die bestellen, da stolpere ich über gefühlt 50 Angebote, die offenbar die gleichen Namensschilder anbieten, der Verdacht drängt sich zumindest beim betrachten der Produktbilder auf, z.B. im Shop von universal-versandhaus:

Zur Befestigung an der Kleidung haben Sie die Wahl zwischen einem kleinen Klammer-Clip und einer Sicherheitsnadel (Kombinations-Mechanik an der Rückseite).
Maße: 90 x 57 mm

Und was mögen die wohl kosten? Knapp unter 150,- € , nämlich 8,45 € (bei kostenlosen Versand!). Entweder der 1mm Größenunterschied wird von Hand nachgeschnitten, oder americanway-Shopbetreiber ist einfach der “geschäftstüchtigere”…

Euromünzen

Das man bei den Euromünzen gelegentlich über das eine oder andere Symbol auf der Rückseite stolpert, gehört ja fast zum Alltag. Mir erst kürzlich beim einkaufen passiert. Nicht nur das die Münze noch glänzte, als sei sie neu, sie hatte auch ein sehr merkwürdiges Bild.

Weder besonders schön noch spontan sinnvoll für mich… Ideen? Weiterlesen

Ermittlungsarbeit

Vor kurzem gabs in der Eifel einen Raubüberfall auf ein Bekleidungsgeschäft. Im Prinzip hatte ich schon die Zusage von einem Zeugen für einen Bericht hier im Blog. Aus Zeitgründen muss der aber leider entfallen

Stattdessen gibts einen kleinen Beitrag zum Thema von mir. Dazu kurz die Relevanten Eckdaten des Vorfalls:

  • Raubüberfall auf ein Bekleidungsgeschäft
  • ausschließlich weibliche Zeugen
  • mindestens eine davon zwischen 20 und 25 Jahren alt
  • ausschließlich männliche Beamte der Polizei / Kripo

So weit nichts bemerkenswertes. Zwei Tage nach dem Vorfall gabs Post für eine der Zeuginnen. Und zwar von einem der Polizeibeamten (nicht Kripo). Bemerkenswert vor allem deswegen, weil es erstens keine “Papierpost” war und zweitens keine der Polizei. Es handelte sich vielmehr um eine Nachricht im allgemein bekannten online Netzwerk StudiVZ.

So weit, so belanglos. Interessant ist natürlich die Frage: wie konnte der Beamte die Mitarbeiterin im StudiVZ finden? Die Eifel ist ein Dorf, daher liegt natürlich der Verdacht nahe, dass man sich irgendwie kennt. Aber weit gefehlt, auf Nachfrage erfuhr die Zeugin, dass der Beamte sie vor dem Vorfall, bei dem natürlich die Personalien aufgenommen wurden, nicht kannte:

Datenschutzpanne? Zumindest denkbar, dass aus persönlichem Interesse ein Blick in die Personendaten gefallen ist, auf der anderen Seite: schon der Vorname der Zeugin reicht aus, um sie im Onlineportal StudiVZ zu finden, und der Vorname eines jeden Beteiligten ist mit Sicherheit an dem Abend einige male gefallen, weil sich wahrscheinlich alle Beteiligten untereinander unterhalten haben.

Falls sich jemand die Frage stellen sollte: die betreffende Zeugin ist die einzige der Zeugen, die an diesem Abend kein Namenschild trug.

Zitat der Woche

Mittlerweile dürfte Sie fast jeder kennen: Die ungefähre Wahrscheinlichkeit, im Lotto den Hauptgewinn zu bekommen. Denn die muss neuerdings bei der Werbung für das Glücksspiel mit angegeben werden und wird demnach jetzt regelmäßig im Rahmen der Radiowerbung genannt. Sie liegt laut Werbung bei 1:140.000.000 (also bei eins zu einhundert-vierzig-millionen). Klingt nach ziemlich schlechten Chancen

Komisch wird es, wenn man bedenkt, dass die Leute, die Lotto spielen (also diejenigen, die auf das Eintreten des unwahrscheinlichen Falles warten), gleichzeitig mit dem Auto zur Annahmestelle oder sonstwohin fahren, und dabei darauf hoffen, dass der mit 1:10.000 deutlich wahrscheinlichere Fall1, bei einem Autounfall zu sterben, nicht eintitt…

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1Die Wahrscheinlichkeit, innerhalb eines Jahres bei einem Autounfall zu sterben liegt laut Hörnlimann u.a. bei ca. 1:10.000, wenn man 50.000 km im Jahr zurücklegt (Quelle).

Neulich bei…

der Gebrauchtwagenmafia dem Gebrauchtwagenhändlers meines Vertrauens:

§ 444 Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

§ 475 Abweichende Vereinbarungen
(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
[…]

Um herauszufinden, was mein Auto noch wert ist und wie der Gebrauchtwagenmarkt zur Zeit so aussieht, bin ich am Wochenende beim größten mir bekannten Gebrauchtwagenhändler der Region vorbeigefahren und habe mir sein Angebot angesehen. Im Anschluss habe ich mit jemanden gesprochen, der mir mit “der Chef kommt gleich” angekündigt wurde.

Nach einem (enttäuschenden) Angebot für mein Auto haben wir kurz über in Frage kommende Nachfolger für mein Fahrzeug gesprochen und er stellte mir u.a. ein Auto mit Gasanlage vor. Schon vorher sprachen wir kurz über eine optional erhältliche Gebrauchtwagengarantie, daher wies er mich darauf hin, dass die Gasanlage von dieser Garantie nicht abgedeckt werde. Hier machte ich dann den Fehler zu behaupten, dass sei mir egal, denn das erste halbe Jahr hätten sie ja sowieso eine Gewährleistungspflicht1, und danach, meinte ich scherzend, würde schon nichts mehr passieren Daraufhin “Der Chef”:

Ja, aber davon sind Zusatzteile wie eben auch diese Gasanlage ausgeschlossen.2

Da mir der Wagen eh zu teuer war, hätte ich einfach “Ok” sagen sollen. Aber ich entschloss mich dazu zu antworten:

Naja, von der Garantie können Sie ja ausschließen was Sie wollen, die Gewährleistung ist gestzlich geregelt, davon können Sie als Händler nichts ausschließen.

Der Chef:

Doch, die Gewährleistung erstreckt sich ja nicht auf nachträgliche eingebaute Teile.3

Ich:

Aber Sie als Händler müssen ja die gesetzliche Gewährleistung auf alle Teile, die Sie verkaufen gewähren. Die können Sie gegenüber dem Verbraucher nicht ausschließen.

Der Chef:

Ja, aber die Gasanlage wird davon nicht abgedeckt.

Ich:

Ist ja jetzt auch egal, Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet und können sich auch den Kopf stellen, Gewährleistung, nicht natürlich Garantie, müssen Sie schon geben. Auch für die Gasanlage. Aber lassen wir das, ist ja nicht nötig, dass wir uns deswegen jetzt schon in die Haare bekommen

Der Chef:

Ja, genau. Aber lesen Sie das ruhig noch mal nach. Sie haben da was falsch im Kopf.

Wieder eine Stelle, an der ich einfach hätte “Ok” sagen sollen, stattdessen:

Ich brauch das nicht nachzulesen! Ich habe das studiert!

Ok, nicht “studiert” im eigentlichen Sinne, eher “gepaukt” als Vorbereitung auf meine Abschlussprüfung. Trotzdem konnte “Der Chef” das natürlich nicht auf sich sitzen lassen und meinte:

Aber Theorie und Praxis fallen ja immer etwas auseinander.

Jetzt endlich konnte ich mich damit abfinden, dass er von seiner Meinung genausowenig ablässt wie ich von meiner und ging. Zum Abschluss fielen beiderseits noch ein paar versöhnliche Worte, aber der Eifler Gebrauchtwagenmarkt ist für mich in dem Moment um die Hälfte geschrumpft.

“Theorie und Praxis fallen auseinander”?! Im Zweifelsfall Gewährleistungsfall kann man sich also dann, vorausgesetzt der Mensch war tatsächlich DER Chef, auf einen tollen Rechtsstreit mit einem großen Autohändler freuen…

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1 Ich bezog mich auf den Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistung mit der zu Gunsten des Verbrauchers geänderten Beweislast gemäß 476 BGB, was ich im Gespräch auch deutlich gemacht habe (alledings ohne Paragraphenangabe )
2 Es handelt sich hier nicht um wörtliche, sondern um “Gedächtniszitate”
3 Der Verdacht, dass “Der Chef” den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennt liegt nahe und ich kann diese Peinlichkeit Vermutung nicht sicher ausschließen, vermute aber auf Grund des vorangegangen Gespräches, dass er den Unterschied kennt…

Bilderrätsel II

Diesmal will ich mich mal an einem Rätsel versuchen. Vielleicht ist die Auflösung des Bilderrätsels weniger interessant als die Story dazu… mal schauen. Hier das Bild:

Die Auflösung gibts am kommenden Mittwoch zur Pro7- und RTL-Primetime (also 20.15 Uhr)!