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Anbieterkennzeichnungspflicht ?!

Vor einiger Zeit habe ich hier mal den Blog von lerex vorgestellt. Es lohnt sich durchaus, dort vorbeizuschauen, denn was ich zu Beginn der anfänglichen Euphorie zugeschrieben habe, scheint doch zum Standard zu werden: die Qualität und Relevanz der Beiträge! Im Gegensatz zu meinem Blog, in dem Themen, wenn überhaupt, nur durch ihr Erscheinen hier im Blog Beachtung finden, geht es bei lerex doch größtenteils um Themen von allgemeinen Interesse.

Kürzlich bin ich bei ihm über das geänderte Impressum gestolpert. Angabe der vollständigen Adresse? Das soll nötig sein? Um die Notwendigkeit zu begründen hat lerex ein Dokument mit allgemeinen Hinweisen des Bundesministerium der Justiz verlinkt. Ich bin nicht sicher, ob sich daraus auch für mich eine Impressumspflicht ergibt…

Die Anbieterkennzeichungspflicht ist diesem Infoblatt zufolge auf § 5 des Telemediengesetzes begründet, in dem es laut Infoblatt heißt, dass sie Dienstanbieter trifft, die geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bereithalten.

Der Reihe nach:

  • Dienstanbieter: nach § 2 Satz 1 Nummer 1 TMG bin ich das eindeutig. Ich bin eine natürlich Person, die eigene Telemedien zur Nutzung bereithält (und vielleicht auch durch Verlinkung Zugang vermittelt).
  • Telemedium: dazu gehören dem Infoblatt zufolge auch private Weblogs.
  • bereithalten: laut Infoblatt ist der Begriff “bereithalten” juristisch noch nicht geklärt, jedoch könnte ich mir vorstellen, dass man im Falle (m)eines Blogs von einer wie auch immer gearteten “Bereithaltung” sprechen kann.
  • geschäftsmäßig: laut Infoblatt ein ebenfalls nicht eindeutiger Begriff. Nachhaltigkeit könnte ein Kriterium sein und ich schätze, dass müsste ich mir anrechnen lasse, da ich den Blog, wie ich finde, sehr nachhaltig betreibe
  • in der Regel gegen Entgelt angeboten.

Der letzte Punkt scheint mir am wenigsten klar und auch das Infoblatt hilft mir nicht wirklich weiter. Eines dürfte klar sein: mein Blog ist kein Blog, mit dem man in der vorliegenden Form Geld verdienen könnte. Ob mich das auch der Anbieterkennzeichungspflicht rettet? Oder muss ich dabei bedenken, dass ich viel Zeit in diesen Blog investiert habe und diese Arbeit in der Regel bezahlt werden würde?

Ich werde vorerst davon ausgehen, dass ich keiner Anbieterkennzeichungspflicht unterliege, denn sowohl Blogs als auch deren Inhalte werden in der Regel nicht gegen Entgelt angeboten. Was meint Ihr?

6 Kommentare

  1. Jetzt brauch ich schon ein Wörterbuch.
    FACK / Full Ack = „Full Acknowledge“ = „Volle Zustimmung“

    @Phil: ja, in den Kommentaren in Deinem Link klingt das tatsächlich so… die Bergründung auf der Gesetzesgrundlage scheint mir allerdings etwas weit hergeholt.

  2. Ehrlich gesagt hat mir dieses Impressum auch Kopfschmerzen bereitet und zu einem vollständigen Impressum gehört eigentlich auch eine Telefonnummer, die ich mir dann aber gespart habe.
    Die Top Blogs in Deutschland und vor allem in den USA können ja alle von ihren Blogs leben – der Normalfall (also Regelfall) ist es aber nicht.
    Da ich aber keine Lust habe diese Diskussion vor einem Gericht zu führen, versuche ich mit diesem Impressum <a href=”http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth” title=”Abmahnanwälten” vorzubeugen.

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