… der Gebrauchtwagenmafia dem Gebrauchtwagenhändlers meines Vertrauens:
§ 444 Haftungsausschluss
Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
§ 475 Abweichende Vereinbarungen
(1) Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
[…]
Um herauszufinden, was mein Auto noch wert ist und wie der Gebrauchtwagenmarkt zur Zeit so aussieht, bin ich am Wochenende beim größten mir bekannten Gebrauchtwagenhändler der Region vorbeigefahren und habe mir sein Angebot angesehen. Im Anschluss habe ich mit jemanden gesprochen, der mir mit “der Chef kommt gleich” angekündigt wurde.
Nach einem (enttäuschenden) Angebot für mein Auto haben wir kurz über in Frage kommende Nachfolger für mein Fahrzeug gesprochen und er stellte mir u.a. ein Auto mit Gasanlage vor. Schon vorher sprachen wir kurz über eine optional erhältliche Gebrauchtwagengarantie, daher wies er mich darauf hin, dass die Gasanlage von dieser Garantie nicht abgedeckt werde. Hier machte ich dann den Fehler zu behaupten, dass sei mir egal, denn das erste halbe Jahr hätten sie ja sowieso eine Gewährleistungspflicht1, und danach, meinte ich scherzend, würde schon nichts mehr passieren Daraufhin “Der Chef”:
Ja, aber davon sind Zusatzteile wie eben auch diese Gasanlage ausgeschlossen.2
Da mir der Wagen eh zu teuer war, hätte ich einfach “Ok” sagen sollen. Aber ich entschloss mich dazu zu antworten:
Naja, von der Garantie können Sie ja ausschließen was Sie wollen, die Gewährleistung ist gestzlich geregelt, davon können Sie als Händler nichts ausschließen.
Der Chef:
Doch, die Gewährleistung erstreckt sich ja nicht auf nachträgliche eingebaute Teile.3
Ich:
Aber Sie als Händler müssen ja die gesetzliche Gewährleistung auf alle Teile, die Sie verkaufen gewähren. Die können Sie gegenüber dem Verbraucher nicht ausschließen.
Der Chef:
Ja, aber die Gasanlage wird davon nicht abgedeckt.
Ich:
Ist ja jetzt auch egal, Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet und können sich auch den Kopf stellen, Gewährleistung, nicht natürlich Garantie, müssen Sie schon geben. Auch für die Gasanlage. Aber lassen wir das, ist ja nicht nötig, dass wir uns deswegen jetzt schon in die Haare bekommen
Der Chef:
Ja, genau. Aber lesen Sie das ruhig noch mal nach. Sie haben da was falsch im Kopf.
Wieder eine Stelle, an der ich einfach hätte “Ok” sagen sollen, stattdessen:
Ich brauch das nicht nachzulesen! Ich habe das studiert!
Ok, nicht “studiert” im eigentlichen Sinne, eher “gepaukt” als Vorbereitung auf meine Abschlussprüfung. Trotzdem konnte “Der Chef” das natürlich nicht auf sich sitzen lassen und meinte:
Aber Theorie und Praxis fallen ja immer etwas auseinander.
Jetzt endlich konnte ich mich damit abfinden, dass er von seiner Meinung genausowenig ablässt wie ich von meiner und ging. Zum Abschluss fielen beiderseits noch ein paar versöhnliche Worte, aber der Eifler Gebrauchtwagenmarkt ist für mich in dem Moment um die Hälfte geschrumpft.
“Theorie und Praxis fallen auseinander”?! Im Zweifelsfall Gewährleistungsfall kann man sich also dann, vorausgesetzt der Mensch war tatsächlich DER Chef, auf einen tollen Rechtsstreit mit einem großen Autohändler freuen…
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1 Ich bezog mich auf den Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistung mit der zu Gunsten des Verbrauchers geänderten Beweislast gemäß 476 BGB, was ich im Gespräch auch deutlich gemacht habe (alledings ohne Paragraphenangabe )
2 Es handelt sich hier nicht um wörtliche, sondern um “Gedächtniszitate”
3 Der Verdacht, dass “Der Chef” den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kennt liegt nahe und ich kann diese Peinlichkeit Vermutung nicht sicher ausschließen, vermute aber auf Grund des vorangegangen Gespräches, dass er den Unterschied kennt…