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Überraschungsurlaub

Eigentlich hatte ich ja damit gerechnet, schon diese Woche an einem Vorkurs teilnehmen zu müssen können. Der erste für mich relevante Vorkurs beginnt aber erst nächtste Woche. Also noch eine Woche Urlaub. Eine Woche Zeit  um die Dinge zu erledigen, die es zu erledigen gilt. Krankenversicherung, Kindergeld, BAföG. Und brauch ich eigentlich eine private Haftpflicht? Die einen sagen ja, die anderen sagen nein.

Während ich mich in den nächsten Tagen wahrscheinlich mit diversen Formblättern rumschlagen darf, kann meine Freundin ihren Leistungsstand im Spanischen überprüfen: bei ihr sind die Ferien vorbei. Heute fängt die Uni an.

5 Kommentare

  1. Bezüglich Haftpflicht Versicherung, soweit mir bekannt, bist du solange du bei deinen Eltern wohnst und nicht erwerbstätig bist über die Familienhaftpflicht mit abgeichert. Sobald du allerdings woanders gemeldet bist nicht mehr.

  2. Ja, das ist grundsätzlich so. Grundsätzlich ist man aber auch für immer raus, sobald man einmal raus war. Und ich war ein halbes Jahr voll erwerbstätig also raus. Jetzt sagte mir aber eine Calllcentermitarbeiterin das es eine Jahresfrist gibt: erst wenn man ein Jahr nicht mehr mit drin war, ist einem die Wiederaufnahme werwehrt. Und das muss ich jetzt noch abklären.

  3. Wenn man bereits vor dem Studium berufstätig war (ausser Ausbildung) oder bereits verheiratet ist braucht man eine eigene Privat Haftpflicht. Soweit so gut… bei mir war es aber so das ich durch den Zivildienst nicht mehr in das oben genante Bild reinpasste und daher nach dem Zivildienst eine eigene Haftpflicht brauchte…. aber da kann es auch unterschiede bei den Versicherungen geben kostet aber einen Anruf von maximaler einer Minute das zu klären …

  4. Du solltest Dir überlegen, ob Du nicht vielleicht in den Bereich Presse Redakteur oder so wechseln solltest. Dein Mitteilungsbedürfnis ist extrem hoch, deine Abwägungen in der Regel treffend und die Informationen umfassend.

  5. In aller Regel sind die Kinder bis zur Ausübung eines Berufes mitversichert in dem Vertrag der Eltern. Ungeachtet dessen gibt es hier auch unterschiedliche Auslegungen von Versicherungen da es auch auf den Vertrag bzw. Tarif ankommt. In einem solchen Fall empfiehlt sich einfach der Anruf beim Versicherungsvertreter oder der Gesellschaft um es zu klären.

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