Definition “Kind” gemäß §1 Abs. 1 JuSchG:
Im Sinne dieses Gesetzes sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind.
Definition “Kind” gemäß §2 JArbSchG:
Kind im Sinne dieses Gesetzes ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist.
Definition “Kind” gemäß der Kinderrechtskonventionen der UNO:
Im Sinne dieses Übereinkommens ist ein Kind jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt.