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Das neue Windows? (Teil 2)

Was ist denn da in der Microsoft Werbeabteilung los? Haben die noch uralte Newsletter gefunden, die zu schade zum wegwerfen waren!? Heute kommt der zweite Teil der Reihe mit wertvollen Tipps für das “neue” Windows. Und was gibt es heute für tolle Tipps?

Unter anderem:

Klasse, denn in einem Monat wird nicht nur Windows 8.1 von Windows 10 abgelöst, sondern auch der Internet Explorer von Edge (immerhin bleibt das Logo des Edge fast gleich, so dass der Tipp nicht ganz wertlos ist).

Aber es kommt noch besser! Der nächste Tipp ist sogar auf mehreren Ebenen dämlich:

Ok, Microsoft erklärt uns also, wie man den PC ausschaltet?! Ernsthaft?! Sollte den Entwicklern und vor allem den UI Designern zu denken geben!

Ach ja, das hat es ja auch! Denn seit dem letzten großen Update für Windows 8.1 im April 2014 (!!) gibt es den Button zum ausschalten gut sichtbar rechts oben auf dem Startbildschirm. Es wird sich also niemand mehr fragen müssen, wie man das System ausschalten kann…

Nutzen die Newsletterschreiber vielleicht Samsung Laptops und haben seit über einem Jahr keine Updates mehr bekommen?!

Das neue Windows?

Heute verschickt Microsoft einen Newsletter, der der erste einer Reihe von Newslettern zu diesem Thema sein soll:

Ende Juli soll Windows 10 erscheinen. Es löst Windows 8.1 ab, das am 18.10.2013 offiziell freigegeben wurde. Oben im Newsletter steht

Das neue Windows ist stets die beste Wahl.

Im darauffolgenden Absatz ist dann davon die Rede, dass man

neue Funktionen, Apps und Einstellungen von Windows 8.1

kennen lernen kann. Zwangsläufig entsteht beim Leser die Verknüpfung, Windows 8.1 sei “das neue Windows”. Einen Monat bevor die neue Version rauskommt schon ein bisschen seltsam.

ALLE im Newsletter vorgestellten Funktionen (nämlich die Startseite, Live Tiles, Charms) gibt es schon seit Windows 8, dass seit Oktober 2012 erhältlich ist. Diese Dinge als “neu” zu bezeichnen ist vor dem Hintergrund zumindest interessant…

Spaß mit DHL

DHL liefert zuverlässig. Von DHL verschuldete Lieferverzögerungen gab es bei mir bis jetzt fast nie. Dafür jetzt so richtig.

Ganze zehn Mal wurde mein Paket in das Zustellfahrzeug geladen und abends scheinbar wieder ausgeladen. Natürlich habe ich auch bei DHL angerufen. Vier mal.

Beim ersten Anruf sagte man mir, man nehme meine Beschwerde auf und das Paket komme spätestens in zwei Tagen. Kam es nicht.

Beim zweiten Anruf wurde mir wieder eine Lieferung für den “zweiten Werktag” versprochen. Allerdings wurde an den folgenden zwei Werktagen mein Paket jetzt (aus Trotz?!) gar nicht mehr bewegt. Nicht mal mehr die tägliche Ladung ins Zustellfahrzeug.

Der dritte Anruf hat nichts ergeben und am Abend meines vierten Anrufes kam das Paket vollkommen unerwartet plötzlich an

Und so sieht das in der Sendungsverfolgung aus:

Neue Optik

Es wurde nochmal Zeit für eine neue Optik hier im Blog. Das alte Layout hat mir zwar sehr gut gefallen, aber es stand irgendwie in keinem Zusammenhang mit den Inhalten. Leicht verspielt, träumerisch…

Das neue, aufgeräumt-nüchterne Design im antibakteriellen Edelstahl-Look wird meinen Inhalten eher gerecht, oder?!

Apropos Inhalte: ich hoffe, das neue Design verbessert auch die Lesbarkeit der Beiträge ein wenig. Der alte Papierhintergrund war manchmal nicht ganz optimal. Ich weiß, in der Seitenleiste fällt das Lesen dafür schwerer als je zuvor, aber ich habe ja auch gerade erst angefangen…

Jetzt fehlt nur noch ein ansprechender Header. Mal sehen, wann ich dafür die Zeit (und Kreativität…) finde.

Das Urteil gegen Delfi – Das Ende der Meinungsfreiheit?

Vor kurzem gab es ein Urteil vom EuGH. Es betrifft ein estnisches Nachrichtenportal (Delfi1), auf dessen Seite beleidigende Kommentare veröffentlicht wurden.

Die FAZ leitet einen Online-Artikel2 dazu wie folgt ein:

Nutzerkommentare im Netz
Pöbeln gilt nicht!

Die Betreiber von Online-Portalen müssen aufpassen, wer was auf ihren Seiten schreibt und kommentiert. Sie werden für alles haftbar gemacht, auch für das Werk von Trollen. Das ist nicht neu, aber jetzt höchste europäische Rechtsprechung.

Spiegel.de3 titelt:

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Forenbetreiber haftet für Beleidigungen der Nutzer
Im Forum einer Nachrichtenseite wird jemand beleidigt und bedroht, die Posts werden kurz darauf entfernt. Doch der Mann verlangt auch noch Schadensersatz. Zu Recht, urteilte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

Andere Portale [1,2,3,4] überschreiben ihre Artikel zum Fall sinngemäß:

Internetportal für Nutzer-Beleidigungen verantwortlich

Das klingt bedrohlich, besonders für kleine Blog-, Foren- und Seitenbetreiber. Dabei ist das Signal des Urteils4 meiner Meinung nach ein anderes.

Worum geht es?

Nicht um ein kleines Internetblog, sondern um eines der größten Nachrichtenportale in Estland, das in den Sprachen estnisch, lettisch und litauisch veröffentlicht. Es veröffentlicht 300 Artikel pro Tag.

Gegenstand sind klar rechtswidrige Kommentare. Also solche, bei denen nach Auffassung des EuGH auch ohne “linguistische oder juristische Analyse” erkennbar ist, dass sie u.a. offen zu Gewalt aufrufen. Im Urteil heißt es dazu:

Moreover, […] the impugned comments in the present case […] mainly constituted hate speech and speech that directly advocated acts of violence. Thus, the establishment of their unlawful nature did not require any linguistic or legal analysis since the remarks were on their face manifestly unlawful.

Der bei Delfi zur Anwendung kommende automatische Kommentarefilter hätte hier eigentlich anschlagen können; hat aber offenbar versagt.

Nevertheless, and more importantly, the automatic word-based filter used by the applicant company failed to filter out odious hate speech and speech inciting violence posted by readers and thus limited its ability to expeditiously remove the offending comments.

Ebenso wie die ebenfalls auf der Seite eingesetzte Funktion, dass Nutzer unangemessene Beiträge melden können, damit diese dann ggf. gelöscht werden.

Die Kommentare waren 6 Wochen online, bevor Delfi sie entfernt hat.

The Court notes that as a consequence of this failure of the filtering mechanism, such clearly unlawful comments remained online for six weeks […].

Die Löschung erfolgte auf Hinweis des betroffenen Unternehmens. In anderen Fällen hat Delfi unpassende Kommentare wesentlich schneller und eigenständig entfernt. Eine grundsätzliche Kontrolle ist bei Delfi also vorhanden.

In addition, on some occasions the administrators removed inappropriate comments on their own initiative.

Was hat der EuGH entschieden?

Von einer großen Nachrichtenseite könne man erwarten, dass sie ihre Kommentare besser “im Griff” hat. Erschwerend kommt hinzu, dass Delfi die Anzahl der Kommentare zu einem Artikel prominent unter dem Artikel platziert und der hier in Frage stehende Artikel überdurchschnittlich viele Kommentare erhalten hat.

All diese Faktoren zusammengenommen führen für den EuGH dazu, dass er eine Haftung von Delfi für die Kommentare bestätigt. Dazu hier die Schlussfolgerung des EuGH (Hervorhebungen von mir)

Based on the concrete assessment of the above aspects, taking into account the reasoning of the Supreme Court in the present case, in particular the extreme nature of the comments in question, the fact that the comments were posted in reaction to an article published by the applicant company on its professionally managed news portal run on a commercial basis, the insufficiency of the measures taken by the applicant company to remove without delay after publication comments amounting to hate speech and speech inciting violence and to ensure a realistic prospect of the authors of such comments being held liable, and the moderate sanction imposed on the applicant company, the Court finds that the domestic courts’ imposition of liability on the applicant company was based on relevant and sufficient grounds, having regard to the margin of appreciation afforded to the respondent State. Therefore, the measure did not constitute a disproportionate restriction on the applicant company’s right to freedom of expression.

Und die konkreten Folgen für Delfi?

Finally, turning to the question of what consequences resulted from the domestic proceedings for the applicant company, the Court notes that the company was obliged to pay the injured person the equivalent of EUR 320 in compensation for non-pecuniary damage.

Delfi muss zahlen. Und zwar 320,- €. Als Kompensation für den entstandenen nichtfinanziellen Schaden. Damit bestätigt der EuGH das Urteil der nationalen Vorinstanz, das nicht rechtskräftig geworden war.

Einordnung

Ich habe auf die Schnelle keine Umsatz- oder Gewinnzahlen für Delfi gefunden, aber 320,- € dürften für ein großes Nachrichtenportal keine spürbare Strafe sein. In der gesamten Urteilsbegründung wird wiederholt thematisiert, dass es sich um offensichtlich rechtswidrige Kommentare handelt, die auf einer großen Plattform mit kommerziellen Interessen und im direkten Kontext von redaktionell erstellten Beiträgen abgegeben wurden. Außerdem wird wiederholt auf die lange Zeit (6 Wochen) hingewiesen, die bis zum Entfernen der Kommentare vergangen ist.

Konsequenzen

Was ganz grundsätzlich diskutiert werden müsste ist die Frage, inwiefern eine Überwachung und Moderation in öffentlich geführte Debatten überhaupt zulässig und wünschenswert ist. Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und es muss immer darüber gestritten werden, wenn sie (wie möglicherweise im vorliegenden Fall) beschnitten werden soll. Vor diesem Hintergrund kann man das Urteil kritisieren.

Aber: konkrete Folgen wird das Urteil des EuGH aus meiner Sicht nicht haben. Es bezieht sich ganz ausdrücklich auf den sehr konkreten Einzelfall, auch unter Berücksichtigung des nationalen estnischen Rechts.

Ich sehe keinen Grund, warum ich mir als Betreiber eines kleinen Blogs Sorgen machen sollte. Ich und auch Big-Player wie Facebook können sogar etwas entspannter in die Zukunft blicken. Der EuGH sagt ziemlich explizit, dass er im Falle kleiner Webseiten und Plattformen ohne eigene Inhalte anders entscheiden würde.

116.  Accordingly, the case does not concern other fora on the Internet where third-party comments can be disseminated, for example an Internet discussion forum or a bulletin board where users can freely set out their ideas on any topics without the discussion being channelled by any input from the forum’s manager; or a social media platform where the platform provider does not offer any content and where the content provider may be a private person running the website or a blog as a hobby.

Etwas schade aus meiner Sicht ist, dass das Klagerisiko damit nicht deutlich gesunken ist. Trotz der Erklärungen des EuGH hat man natürlich abzuwarten, ob das Gericht in konkreten Fällen Wort hält.

Aber wie auch immer man es sieht: ich glaube, dass Ende der Meinungsfreiheit steht uns nicht bevor.

Und nur um nochmal kurz den Bogen zu den Medienberichten zu schlagen: Wenn Spiegel.de einen Artikel überschreibt mit: “Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Forenbetreiber haftet für Beleidigungen der Nutzer” , dann ist das falsch. Es geht hier eben genau nicht um Forenbetreiber.

____________________
[1] Delfi.ee
[2] Artikel bei FAZ.de: http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/europaeischer-gerichtshof-urteilt-zu-nutzerkommentaren-im-internet-13650527.html
[3] Artikel bei Spiegel.de: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/gerichtshof-urteilt-zu-beleidigungen-in-nutzerforen-a-1039058.html
[4] Urteil des EuGH: http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-155105#{%22itemid%22:[%22001-155105%22]}

Musikorganisation für Tanzlehrer/Tanzschulen . Teil III

(Teil 1 findet Ihr hier, Teil 2 hier alle Teile zusammengefasst in einem Beitrag hier)

Hier der dritte Teil der Reihe, der sich mit der Frage beschäftigt, wie man Dateien am besten “beschriftet” und wie man daraus seinen Nutzen ziehen kann.

I. Musikorganisation für Tanzlehrer und Tanzschulen
a) Warum schreibe ich den Artikel?
b) Welches Ziel hat (m)eine Musikorganisation?

II. Die optimale Verwaltungssoftware
a) Anzeigen für Kursteilnehmer
b) Server/Client Anwendung
c) Kosten
d) Nachteile

III. Der Schlüssel zum Erfolg: Metadaten / Tags
a) Relevante Metadaten für Tanzlehrer/Tanzschulen
b) Wozu die ganzen Daten?
. . . – Indikatoren
. . . – dynamische automatische Listen

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Musikorganisation für Tanzlehrer und Tanzschulen Teil II

(Teil 1 findet Ihr hier und alle Teile zusammengefasst in einem Beitrag hier)

Im zweiten Teil der Reihe stelle ich eine Software vor, die alle Aufgaben rund um die Musikverwaltung und das Musikabspielen für einzelne Tanzlehrer und auch ganze Tanzschulen mit mehreren Räumen übernehmen kann.

I. Musikorganisation für Tanzlehrer und Tanzschulen
a) Warum schreibe ich den Artikel?
b) Welches Ziel hat (m)eine Musikorganisation?

II. Die optimale Verwaltungssoftware
a) Anzeigen für Kursteilnehmer
b) Server/Client Anwendung
c) Kosten
d) Nachteile

III. Der Schlüssel zum Erfolg: Metadaten
a)
Relevante Metadaten für Tanzlehrer/Tanzschulen
b) Wozu die ganzen Daten?

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