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Die Service-Offensive

Den Online-Service der zentralen RWTH-Hochschulbibliothek finde ich gut. Alle Standardfunktionen sind zuverlässig verfügbar. Suchen von Medien, ausleihen, Ausleihe verlängern, ausgeliehene Medien einsehen, Listen anlegen und einiges andere ist möglich. Und man bekommt kurz vor Ablauf der Leihfrist eine eMail, die einen an die Rückgabe bzw. Verlängerung erinnert.

Das ist ein netter Service, insbesondere in Zeiten, in denen man sehr viele Bücher ausgeliehen hat und so die einzelnen Zeiten nicht mehr im Blick hat oder auch zu Zeiten, in denen man sehr wenige Bücher hat und daher selten in sein Konto schaut.

Die Hochschulbibliothek hat ihren eMail-Service scheinbar zum Jahreswechsel eingestellt. Jetzt gibts bei versäumter Rückgabe eine schriftliche Mahnung per Post. Zum Glück hatte ich gerade nur ein Buch. Das ist bei mit über die Weihnachtsferien scheinbar in Vergessenheit geraten. Jetzt sind 5,- € Säumnisgebühren fällig. Das hätte für mich zu anderen Zeiten auch richtig teuer werden können. Ich vermute mal, dass nicht alle soviel Glück hatten…

Die Bibliothek hat jetzt immerhin “Mehr Platz, mehr Service” durch die  “Ausleihhalle in neuem Glanz!“. Ach, und darauf haben sicher alle gewartet: “Medien-Verlängerungen jetzt auch telefonisch!“. Nachlesen kann man das bei den News.

Einen Hinweis auf die Abschaltung des eMail-Erinnerungs-Dienstes suche ich auf der Newsseite vergebens.

Praktische vs. faktische Schadenserweiterung

Heute habe ich dazugelernt. Ich weiß jetzt, was eine Schadenserweiterung ist. Und das, weil keine Schadenserweiterung stattgefunden hat. Was ist passiert?

Vor einiger Zeit wurde ich Zeuge eines Parkremplers. Ich stand mit einer Freundin auf einem Parkplatz. Neben meinem Auto, ein paar Meter von ihrem Auto entfernt. Ein weiteres Auto erreicht den ziemlich leeren Parkplatz, die Fahrerin entscheidet sich rückwärts einzuparken. Sie wählt den Parkplatz vor dem Auto meiner Freundin, verschätzt sich und fährt ziemlich heftig gegen das geparkte Auto. An beiden Autos ist nichts zu sehen. Man tauscht trotzdem Adressen aus.

Kurze Zeit später stellt ein Sachverständiger fest: der gesamte vordere Stoßfänger am Auto der Freundin ist beschädigt, ebenfalls beide Kotflügel. Meine Freundin entscheidet sich, auch auf Anraten des Sachverständigen, den Schaden nicht reparieren zu lassen, sondern fiktiv abzurechnen. Die Versicherung der Unfallgegnerin besteht darauf, dass ein weiterer Sachverständiger das Fahrzeug begutachtet, weil die Gegnerin behauptet, an ihrem Fahrzeug sei kein Schaden entstanden.

Der Sachverständige der DEKRA (Aachen) bittet daher die beiden Unfallfahrzeuge zur Besichtigung zu sich. Er findet Beschädigungen an beiden Fahrzeugen und kann das Gutachten des ersten Sachverständigen bestätigen.

Im Rahmen der Untersuchung stellt er die Fahrzeuge wie beim Unfall hintereinander um zu prüfen, ob die Schäden tatsächlich vom beschriebenen Auffahrunfall stammen können. Die Autos stehen ca. 1m voneinander entfernt. Er schiebt das Fahrzeug der Unfallgegnerin langsam näher heran.

Im letzten Moment beschleunigt das Auto wegen einer Bodenwelle und trifft erneut auf das Fahrzeug meiner Freundin. Weniger heftig als beim Einpark-Rempler, aber deutlich hörbar. Er flucht kurz, macht dann aber weiter. Wir sind fassungslos. Ich rechne mit einer Entschuldigung oder einer kurzen Stellungnahme, aber nichts der gleichen passiert.

Rein optisch hat es durch den erneuten Aufprall eine optische Verschlechterung entstanden. Der Stoßfänger ist jetzt deutlicher verzogen. Auf eine Reparatur zu verzichten kommt jetzt für meine Freundin nicht mehr in Frage.

Eine knappe viertel Stunde später ist der Sachverständige fertig. Eine Stellungnahme oder Entschuldigung wegen des Malheurs hielt er offensichtlich nicht für nötig. Auf Nachfrage erklärte er, er könne nicht ausschließen, dass durch sein Handeln der Stoßfänger weiter beschädigt wurde. Jedoch liege hier keine Schadenserweiterung vor. Der Stoßfänger werde durch die Versicherung so oder so ersetzt. Weitere Teile seien durch sein Missgeschick nicht betroffen gewesen.

Die Logik des DEKRA-Mitarbeiters ist sehr elegant: der Stoßfänger war “kaputt”, als er in die Werkstatt kam. Die Beschädigung war derart, dass die Halterin auf die Reparatur verzichtet hätte und mit der Versicherung fiktiv abgerechnet hätte. Jetzt ist sie, wegen des zusätzlichen Schadens, dazu nicht mehr bereit. Die Versicherung jedoch kann (und muss) weiterhin nichts machen, außer den Ersatz des Stoßfängers zu zahlen. Praktisch also keine Schadenserweiterung.

Faktisch sieht es jedoch anders aus: die Beschädigung ist jetzt deutlicher sichtbar als vorher. Der Schaden für meine Freundin hat sich also erweitert.

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Natürlich bin ich gespannt, wie die Sache ausgehen wird. Aber skandalös an der Sache war nur der DEKRA-Mitarbeiter. Es ist vollkommen klar: hier ist ein dummes Missgeschick passiert, was bestimmt hätte vermieden werden können, aber nicht absichtlich verursacht wurde. Ein Ausdruck des Bedauerns, oder wenigstens irgendeine an die beiden Halter gerichtete, unaufgeforderte Reaktion wäre das Mindeste gewesen.

Traurig, dass man auch für solch basal-banalen Dinge Mitarbeiterschulungen zu brauchen scheint, denn eigentlich sollten hier Erziehung und Sozialisation reichen…

Lernen in Aachen

Es ist an der Uni nicht immer ganz leicht Plätze zu finden, an denen man lernen kann. Besonders, während der Klausurphasen muss man da schon mal mehrere Stellen besuchen, bevor man einen freien Platz findet.

Erschwerend kommt dazu: für jedes “Lernarrangement” braucht man die passende Umgebung. Zum Erstellen von Präsentationen oder die Internetrecherche braucht man eine Steckdose, für Texte von Wittgenstein, Saussure und Minnameier braucht man vor allem Ruhe, für das Lernen in Gruppen muss man reden dürfen.

Gerade fürs Lernen in der Gruppe bietet es sich an, sich in einer gastronomischen Einrichtung zu treffen. Dort ist meistens genügend Platz, man kann zwischendurch jederzeit essen oder trinken, ohne das Lernen unterbrechen zu müssen und der Geräuschpegel ist meistens angenehm.

Im Laufe meines Studentenlebens habe ich mit unterschiedlichen Lerngruppen bereits verschiedene Lokale in Aachen zum Lernen “belagert”. Ein paar Mal durchaus mit etwas schlechtem Gewissen, weil wir manchmal (aber selten) mit einem Getränk pro Person mehrere Stunden dort verbracht haben. Keiner der Lokalbesitzer/Mitarbeiter hat sich bei uns beklagt oder uns rausgebeten.

Seit einiger Zeit gibt es eine neue “Caffè-Bar” des Studentenwerks. Das “C-Cafè” im SuperC, direkt neben dem Hauptgebäude der RWTH. Das Studentenwerk versteht sich laut Selbstbeschreibung

als modernes Dienstleistungsunternehmen für 37.000 Studierende […]. Als Anstalt des öffentlichen Rechtes haben wir einen öffentlichen und wirtschaftlichen Auftrag […]. Für das Studentenwerk wird in jedem Semester von allen immatrikulierten Studierenden ein Beitrag (siehe Beitragsordnung) erhoben. […]
Mit unseren Dienstleistungen möchten wir dazu beitragen, dass studieren gelingt.

[Quelle], Hervorhebung & Auslassungen von mir.

Seit ca. einem Jahr treffen wir uns mit einer 3-Personen-Lerngruppe regelmäßig dort zum lernen. Wir sitzen immer an einem Vierertisch und haben ein Netbook und pro Person einen DIN-A4 Ordner auf dem Tisch. Regelmäßig Essen und Trinken wir während unserer Lerntreffen dort auch.

Seit kurzem ist das C-Cafè die erste Einrichtung, in der man uns gebeten hat, unser Lernverhalten innerhalb der Einrichtung einzustellen zu ändern. Sinngemäß bat uns die Mitarbeiterin freundlich um Folgendes:

Das hier ist kein Lernraum. Also wenn ihr hier über Probleme diskutiert ist das vollkommen in Ordnung. Und wenn dafür einer seinen Ordner auspackt ist das auch ok. Aber wenn ihr hier den ganzen Tisch voll habt, dann sieht das halt nicht mehr aus wie ein Cafè.

Im C-Cafè kann man natürlich Bier kaufen.

Mit unseren Dienstleistungen möchten wir dazu beitragen, dass studieren gelingt.

Dankeschön!

Newsletter Teil II

Nachdem congstar es mir schwer machen wollte, wollte ich das gleiche machen und habe Folgendes geschrieben:

Sehr geehrtes Congstar-Team, 

ich habe mich mit der Bitte um Abbestellung des Newsletters an Sie gewandt. Im Newsletter selber gab es weder einen Hinweis darauf, wie man ihn abbestellen kann, noch aus welchen Grund ich ihn erhalte. Meine Kundennummer bei ihrem Rechtsvorgänger Congster lautete [Kundennummer]. Der dort laufende Vertrag wurde mir von Ihnen mit Schreiben vom 30.06.2009 zum 31.07.2009 gekündigt. Bis jetzt ging ich davon aus, dass damit auch meine Kundendaten bei Ihnen gelöscht sind.

 Da ich jetzt den Eindruck habe, dass dies nicht der Fall ist, wende ich mich hiermit mit einem Auskunftsgesuch gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an Sie.

  1. […] welche Daten […] Sie […] gespeichert haben […].
    § 19 Abs. 1, § 34 Abs. 1 BDSG
  2. […] Verwendungszweck […] offenzulegen.
    § 19 Abs. 1, § 34 Abs. 1 BDSG
  3. […] sämtliche […] Daten unverzüglich zu löschen und mir diese Löschung zu bestätigen.
    § 20 Abs. 2 Satz 1, § 28 Abs. 3, § 30 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
  4. […] § 14 Abs. 2 Satz 2, § 4 Abs. 2 BDSG
  5. […] § 28 Abs. 3 BDSG
  6. […] 
  7. […] §38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen,
StFeder

 Heute kam die wenig befriedigende Antwort (Hervorh. von mir):

 Sehr geehrter […],

vielen Dank für Ihre Nachricht vom [Datum].
Im Rahmen einer Kampagne erhielten Sie einen Anruf von uns, indem wir Ihre Zustimmung erhalten haben, dass wir Sie zur Kundenberatung, Marktforschung und Werbung kontaktieren dürfen.
Sie haben uns informiert, dass Sie keine weitere Werbung per SMS, eMail und Telefon wünschen.
Dieses haben wir in unseren Systemen vermerkt und werden Sie ab sofort hierüber nicht mehr kontaktieren.
Wir bitten Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Scheinbar lesen die Ihre “Kunden”-Anfragen nicht so richtig… Und was heißt in unserem System vermerkt? Steht jetzt hinter meinen Daten, dass  man diese nicht mehr verwenden soll? Oder ist “im System vermerkt” eine Umschreibung für gelöscht? Seltsam. Immerhin scheint es jetzt möglich gewesen zu sein, mich aus dem Newsletterverteiler zu löschen…