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Essen in Aachen II

Letztens waren wir Abends unterwegs auf der Suche nach einem Lokal, in dem wir am Ende eines langen, harten Unitages was essen können. Schnell war eins gefunden. Das Essen war voll in Ordnung, genau so die Getränke.

Nach dem Essen kamen wir mit einer Kellnerin ins Gespräch. Wir hatten ca. 19.15 Uhr und ihr Dienst würde um 20 Uhr beginnen. Sie habe jedoch erst nur Bereitschaft, erzählte sie uns. Wenn bis 23 Uhr nichts (oder nicht viel) los sei, könne sie wieder gehen. Manchmal auch schon früher, wenn abzusehen ist, dass der Abend ruhig bleiben wird. Sollte sich das Lokal aber irgendwann zwischen 20 und 23 Uhr füllen muss sie ran: teilweise bis 2 Uhr.

Klingt nach einer vernünftigen Regelung. Ich frage mich, wie das wohl mit der Bezahlung geregelt ist… ich frage die Kellnerin und sie erzählt: für die Bereitschaftszeit bekommt sie kein Geld.

Dafür darf ich aber den ganzen Abend umsonst Essen und Trinken. Heute habe ich aber leider schon gegessen.

Wow, das ist ja wirklich entgegenkommend vom Arbeitgeber!

M.E. eine Ausbeuterregelung etwas zu arbeitgeberfreundliche Regelung.

Ein Kommentar

  1. Arbeitnehmerfreundlich ist jedenfalls was anderes… Wäre mal interessant zu wissen, was ein Arbeitsgericht dazu sagt…. Laut einem Urteil des EuGH zählt das zur regulären Arbeitszeit und müsste auch vergütet werden.
    Habe hierzu folgende Links gefunden:
    http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Arbeitszeitrecht/azra2.htm
    http://www.bewerbungsmappen.de/links/arbeitsrechtXXVIII/arbeitsrecht325/arbeitsrecht325.html
    Vlt. arbeitet sie auch schwartz…

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