Vor kurzem waren wir in einer kleinen Disco in der Eifel. Ich bin nicht ganz sicher, ob man die Einrichtung eher Disco oder Kneipe nennen würde, die Inhaber konnten sich scheinbar auch nicht ganz entscheiden und haben sich daher für “Tanzbar” entschieden. Angesichts der Tanzfläche, der Musiklautstärke und der Bestuhlung sicherlich keine falsche Entscheidung, denn sowohl Discogänger wie auch Kneipenbesucher können sich hier wohlfühlen.
Überrascht war ich, dass das Rauchverbot tatsächlich auch schon seinen Weg in die Eifel gefunden hat: in der Tanzbar hingen mehrere gut les- und sichtbare Zettel, dass die Gäste bitte das ab Mitte 2008 geltende Rauverbot achten sollen. Das wirkt sehr sympatisch, da man sich von den Eigentümern nicht gemaßregelt fühlen muss, denn sie geben das von oben beschlossene Rauchverbot mit den Zetteln nur an die Gäste weiter und bitten implizit gleichzeitig um Verständnis. Ein vorbildlicher Umgang mit der vielleicht (sowohl von Gästen wie Eigentümern) als Gängelung empfundenen Vorschrift.
Zumindest was die Zettel angeht. Scheinbar drehen sich die Räder in der Eifel dann doch irgendwie anders: neben den Hinweisschildern gibt es auf allen Tischen Aschenbecher und bestimmt jeder dritte Gast outet sich auch im Gebäude als Raucher.
Mich wundert dabei zweierlei: Einerseits finde ich das halbherzige Vorgehen der Eigentümer seltsam. Entweder sie dulden rauchen und nehmen Strafen in Kauf, dann könnten sie aber getrost auf die Hinweiszettel verzichten, oder sie tun es nicht und setzen das Rauchverbot durch. Oder gibt es eine Regelung, aus der hervorgeht, dass eine ausreichende Anzahl an Aschenbechern Hinweiszetteln ausreicht, damit der Gastwirt seine Pflicht erfüllt hat? Andererseits ist mir schleierhaft, wie es dem Eigentümer möglich sein kann, die Geldstrafen in Kauf zu nehmen, die ihm eine Anzeige/Kontrolle bescheren könnten…