Ein Familienmitglied war kürzlich unverschuldet in Autounfall verwickelt. Ein Gutachter sollte den Schaden feststellen. Sichtbar waren für mich massive Kratzer an Kotflügel und Fahrertür und ein kaputter Außenspiegel. Ich habe das Auto am Tag des Unfalls gesehen.
Der Gutachter hat das Auto ein paar Tage später gesehen. In seinem Gutachten waren einige Schäden aufgeführt. Der Preis für seine Arbeit lag bei über 400,- €. Der beschädigte Spiegel wurde nicht erwähnt. Auf Nachfrage ließ er das Familienmitglied wissen, der Spiegel müsse nach dem Unfall kaputt gegangen sein, weil er zum Zeitpunkt des Gutachtens noch nicht beschädigt und deswegen nicht im Gutachten aufgeführt war.
Wie er diesen Standpunkt begründen will ist mir schleierhaft. Immerhin gibt es mindestens fünf Personen, die den beschädigten Spiegel am Tag des Unfalls gesehen haben.
Wenn der 400-Euro-Gutachter schon offensichtliche Schäden nicht erkennen kann, welche verdeckten mag er dann wohl übersehen haben…